Rechtssicherheit von der Anlieferung bis zur AuslagerungAls gewerblicher Spediteur und Lagerhalter arbeiten wir ausschließlich auf Basis der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). Das bedeutet für Sie: klare Haftungsregeln, nachvollziehbare Prozesse und ein Vertragswerk, das in der deutschen Logistikbranche als Standard gilt. Ob Stückgut, Komplettladung oder Langzeitlager – bei n.w.s. sind Ihre Güter rechtlich und operativ in sicheren Händen.
Jetzt ADSp-Beratung anfragen • info@n-ws.com
Ihre Vorteile mit ADSp-konformer Logistik
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Rechtssichere Haftungsregelung
Die ADSp legen Haftungsobergrenzen und Ausschlussfristen verbindlich fest. Sie vermeiden teure Rechtsstreitigkeiten und kalkulieren Risiken verlässlich.
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Klare Versicherungspflichten
Nach ADSp ist die Transport- und Haftpflichtversicherung standardisiert. Sie wissen genau, welche Schäden abgedeckt sind und wo Sie nachsteuern müssen.
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Verbindliche Lagerbedingungen
Einlagerung, Schwund und Kündigungsfristen sind in den ADSp präzise geregelt. Das schafft Planungssicherheit für Ihre Warenbestände.
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Höhere Gewalt – abgesichert
Die ADSp definieren, wann außergewöhnliche Ereignisse die Haftung ausschließen. Sie profitieren von einer aktuellen Rechtsprechung, die Ihre Position stärkt.
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Digitale Frachtdokumentation
Die neuen ADSp 2025 fördern die elektronische Dokumentation. Sie sparen Zeit bei der Abwicklung und erfüllen gleichzeitig die gesetzlichen Nachweispflichten.
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Verlässliche Vertragsgrundlage
Mit den ADSp als Rahmenbedingung entstehen keine überraschenden Klauseln. Ihre Kunden und Partner schätzen die Transparenz und Branchenüblichkeit.
Das sagen unsere Kunden
Seit über 15 Jahren vertrauen Unternehmen aus Industrie und Handel auf unsere ADSp-konforme Abwicklung. Lesen Sie, warum.
„Die Umstellung auf die neuen ADSp 2025 hat uns viel Kopfzerbrechen bereitet. n.w.s. hat uns nicht nur die neuen Haftungsregeln erklärt, sondern auch unsere Verträge rechtssicher angepasst. Seitdem läuft die Zusammenarbeit reibungslos.“
Ortrud WeissLeiterin Logistik, Südwestmetall AG
„Wir lagern empfindliche Elektronikkomponenten bei n.w.s. ein. Die Lagerverträge nach ADSp geben uns die nötige Sicherheit – klare Haftungsregeln, transparente Fristen und ein Ansprechpartner, der die Rechtsprechung kennt. Besser geht es nicht.“
Carmen BaurGeschäftsführerin, Baur Elektronik GmbH
„Als Spediteur sind wir täglich mit den ADSp konfrontiert. n.w.s. unterstützt uns bei der Vertragsgestaltung und hilft, Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen. Die Zusammenarbeit ist professionell und auf Augenhöhe.“
Klaus-Dieter FuchsInhaber, Fuchs Transporte KG
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Weiterempfehlungsrate
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Jahre ADSp-Erfahrung
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betreute Kunden
Wichtige Vertragsgrundlagen auf einen Blick
ADSp in der Praxis: Visuelle Übersicht
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Haftungsregeln nach ADSp
Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen legen die Haftungsobergrenzen für Güterschäden fest. Für Verlader und Frachtführer bedeutet dies klare Risikoverteilung und Planungssicherheit im Schadensfall.
02
Lagervertrag nach ADSp
Der Lagervertrag nach ADSp definiert Annahmepflicht, Haftung bei Schwund und Kündigungsfristen. Die Checkliste hilft Einlagerern und Lagerhaltern, typische Fallstricke zu vermeiden.
03
Höhere Gewalt und Haftungsausschluss
Die ADSp sehen einen Haftungsausschluss bei höherer Gewalt vor. Aktuelle BGH-Urteile zeigen, wie restriktiv die Gerichte diesen interpretieren – mit konkreten Handlungsempfehlungen für die Vertragsgestaltung.
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Digitale Frachtdokumentation
Die ADSp 2025 führen neue Regelungen zur digitalen Frachtdokumentation ein. Elektronische Nachweise ersetzen zunehmend Papier – mit Auswirkungen auf Beweisführung und Haftung im Streitfall.
Häufige Fragen zu den ADSp
Kurze Antworten zu den wichtigsten Punkten der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen – ohne juristisches Fachchinesisch.
Die ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) sind die Branchenstandardklauseln für Speditions- und Lagerverträge. Sie gelten nicht automatisch, sondern nur, wenn beide Seiten ihre Geltung vereinbaren oder der Spediteur sie in seinen AGB wirksam einbezogen hat. In der Praxis wird das meist durch einen Hinweis im Angebot oder auf dem Frachtbrief geregelt.
Die Haftungssumme ist je nach Transportart gestaffelt. Für den Straßentransport beträgt die Obergrenze derzeit 2 SZR pro Kilogramm Rohgewicht der beschädigten Sendung. Bei Lagerung gilt eine andere Berechnungsgrundlage. Wichtig: Die ADSp sehen oft eine Haftungsbegrenzung vor, die unter der gesetzlichen Haftung liegen kann – das ist ein häufiger Verhandlungspunkt.
Nein, eine Pflicht besteht nicht. Die ADSp empfehlen dem Verlader jedoch, eine eigene Transportversicherung abzuschließen, da die Haftung des Spediteurs begrenzt ist. Viele Spediteure bieten eine Zusatzversicherung gegen Aufpreis an. Ohne eigene Deckung tragen Sie im Schadensfall das Risiko, das über die ADSp-Haftung hinausgeht.
Ja, individuell ausgehandelte Klauseln gehen den ADSp vor. Das gilt besonders für höhere Haftungssummen, kürzere Kündigungsfristen oder abweichende Zahlungsziele. Die Abweichung muss aber schriftlich festgehalten werden – mündliche Nebenabreden sind schwer nachweisbar. Wir empfehlen, jede Sondervereinbarung klar im Vertrag zu dokumentieren.
Die ADSp enthalten einen Haftungsausschluss für höhere Gewalt, doch die Gerichte legen diesen eng aus. Nicht jedes Unwetter oder jeder Streik gilt automatisch als höhere Gewalt. Entscheidend ist, ob das Ereignis unvorhersehbar und unabwendbar war. Wir raten, bei außergewöhnlichen Vorfällen sofort zu dokumentieren und den Kunden zu informieren.
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